Mitgliedschaftsvertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung: 16.10.2023

Gültig ab 17.10.2023

§ 1 ALLGEMEINES

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Grünhof GmbH, (nachfolgend „Grünhof“) die diese gegenüber ihren Kunden*innen (nachfolgend Nutzer*innen) erbringt. Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Grünhof keine Geltung.
  2. Das Angebot richtet sich an Unternehmer*innen. Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

  1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Grünhof GmbH sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen sowie Aufbau und Pflege einer kreativen Gemeinschaft an den Standorten Kreativpark Lokhalle (Paul-Ehrlich-Straße 7, 79106 Freiburg im Breisgau; nachfolgend „Kreativpark Lokhalle“), Grünhof Belfortstraße (Belfortstrasse 52, 79098 Freiburg im Breisgau; nachfolgend „Grünhof Belfortstraße“), Grünhof Augustinerplatz (Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg im Breisgau; nachfolgend "Grünhof Augustinerplatz").
  2. Die Leistungen umfassen die Nutzung der angemieteten Räume für Bürotätigkeiten, Möblierung, Empfang, Betreuung durch das Community Management und Internetnutzung sowie kostenpflichtige Nutzung der Druckerstationen. Der Grünhof erbringt darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen. Diese sind: Durchführung von Veranstaltungen /gastronomischer Service/ Startupförderung/ Beratung von Unternehmen und Organisationen.
  3. Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf bestimmte Leistungen, Orte, Räume oder Zeiten beschränkt. Alle Mitgliedschaften sind personengebunden und sind nicht auf mehrere Personen aufteilbar.

Folgende Mitgliedschaften werden angeboten:

  1. Coworking Tagesticket: Zugang für einen Tag zum gebuchten Standort, Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Tagestickets sind von Umbuchung und Stornierung ausgeschlossen. Tagestickets sind personalisiert und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
  2. Coworking Community FlexDesk Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 1 Tag im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy.
  3. Coworking Viertelzeit FlexDesk Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 5 Tage im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Corporate Coworking 10%.
  4. Coworking Halbzeit FlexDesk Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 12 Tage im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Corporate Coworking 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 1, bei Corporote Coworking keine Inklusivstunden.
  5. Coworking Vollzeit FlexDesk Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße täglich im Rahmen der Öffnungszeiten. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Corporate Coworking 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 2, bei Corporate Coworking keine Inklusivstunden.
  6. Coworking FixDesk Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Unbegrenzter Zugang zum gebuchten Standort mit eigenem Schlüssel. Zugewiesener Platz im FixDesk Bereich mit abschließbarem Schrank. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Corporate Coworking 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 2, bei Corporate Coworking keine Inklusivstunden.
  7. Teamspace (2er, 4er, 5er, 8er oder 10er) Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Unbegrenzter Zugang zum gebuchten Standort entsprechend der Anzahl Arbeitsplätze im Teamspace mit eigenem Schlüssel. Zugewiesener Büroraum mit entsprechender Anzahl an Arbeitsplätzen, offizieller Firmensitz mit Postfach. Rabatt auf Meetingräume 50%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 1 pro Arbeitsplatz.
  8. Corporate Coworking Team Mitgliedschaft im Grünhof Netzwerk: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten, freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Rabatt auf Meetingräume 10%. Freier Zugang zu allen Community Formaten. 
  9. Folgende Extras können optional zu den unter 3.2.- 3.7. genannten Tarifen und Leistungen, vorbehaltlich Verfügbarkeit, gebucht werden: Schließfächer, 24/7 Zugang, offizieller Firmensitz mit Postfach (ab Halbzeit FlexDesk Mitgliedschaft), Parkplätze (nur am Standort Kreativpark Lokhalle), Konferenzräume, Projektraum, Veranstaltungsfläche.
  10. FlexDesk Arbeitsplätze sind ausgestattet mit hochwertigem Schreibtisch und Drehstuhl, Internet (WLAN) sowie Heizung und Strom. Da der Grünhof für FlexDesk Mitgliedschaften eine freie Platzwahl zwischen den Standorten gewährt, besteht keine Platzgarantie an einem bestimmten Standort. Die einzelnen Tage der FlexDesk Mitgliedschaften sind nicht auf halbe Tage oder Stunden aufteilbar. Zudem können in einem Monat nicht genutzte Tage nicht auf den Folgemonat übertragen werden. Die Arbeitsplätze der FlexDeks müssen am Ende jedes Nutzungstages vom Nutzer komplett geräumt werden („Clean Desk“ Policy).
  11. Für Corporate Coworking Single & Corporate Coworking Team Mitgliedschaften gelten die selben Bedingungen wie für FlexDesk Arbeitsplätze.
  12. Die Nutzer*innen der Teamspaces sind für die Reinigung ihrer Büros selbst verantwortlich. Dies umfasst die Böden, Inventar, Scheiben außen und innen sowie die Balkone. Es besteht die Möglichkeit einen Reinigungsservice individuell dazu zu buchen. Die Personenangabe der Teamspaces beschreibt die maximale Anzahl inkludierter Vollzeitmitgliedschaften. Nicht genutzte Vollzeitmitgliedschaften verfallen und können nicht auf Folgemonate übertragen werden. Die Vollzeitmitgliedschaften sind nicht auf mehrere (Teilzeit) Personen aufteilbar. Jede weitere Person, die über die definierte Personenanzahl des jeweiligen Teamspace im Teamspace arbeitet, muss zusätzlich eine Flexmitgliedschaft ihrer Wahl abschließen. Teamspace Arbeitsplätze sind ausgestattet mit hochwertigem Schreibtisch und Drehstuhl je Arbeitsplatz. Die Nutzung des Internets (WLAN) ist im Preis inbegriffen. Alles was über die vom Grünhof gestellte Ausstattung hinaus geht, muss von den Nutzer*innen selbst beschafft werden.
  13. Die Nutzer*innen haben die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
  14. Die Arbeitsplätze dürfen nur für den bezeichneten Betrieb und den Zweck der Büronutzung verwendet werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Grünhofs. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Grünhof zur fristlosen Kündigung.
  15. Inklusivstunden für Meetingräume sind nicht auf folgende Monate oder andere Personen übertragbar. Sie verfallen zum Monatsende.
  16. Der Zugang zu den von der Grünhof GmbH betriebenen Standorten Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz & Grünhof Belfortstraße ist für die Nutzer*innen während der allgemeinen Öffnungszeiten, Mo.– Fr. von 9:00 – 18:00 Uhr möglich. An gesetzlichen Feiertagen und zwischen 24.12. und 06.01. jeden Jahres ist Betriebsurlaub und damit sind die Standorte geschlossen und nur mit 24/7 Zugangsberechtigung nutzbar.
  17. Nutzer*innen, die Extras wie 24/7-Zugang, Schließfach und Firmensitz mit Postfach gebucht haben, erhalten einen zu jedem dieser Services gehörenden Schlüssel. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich per e-mail zu melden. Die Nutzer*innen haben die ihm/ihr überlassenen Schlüssel vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Grünhof schriftlich vereinbart ist. Schuldhafter Zahlungsverzug der Nutzer*innen berechtigt den Grünhof zur Verweigerung des Zutritts bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Nutzer*innen müssen bei Verlust für Ersatz und Sperrung der Schlüssel vollumfänglich aufkommen. Der Grünhof erhebt hierfür eine einmalige Gebühr von pauschal 50€ netto pro Schlüssel.
  18. Die Internetnutzung unterliegt separaten Bedingungen die hier eingesehen werden können. (https://gruenhof.org/agb/agbs-...). Bei Vertragsabschluss werden diese Bedingungen akzeptiert.

§ 3 VERHALTENSREGELN

  1. Nutzer*innen haben die Büros sowie das darin befindliche Inventar, hierzu zählen insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen haben die Nutzer*innen dem Grünhof unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzer*innen haften für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung der Nutzer*innen in die Räumlichkeiten gelangten, verursacht werden. Die Nutzer*innen sind verpflichtet für die Zeit ihres Aufenthalts eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen die für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an Menschen aufkommt, die die Nutzer*innen selbst oder die auf Veranlassung der Nutzer*innen in den die Räumlichkeiten gelangte Dritter verschuldet wurden.
  2. Im eigenen Interesse habe die Nutzer*innen mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten sind durch den Grünhof nicht gegen bspw. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert. Der Grünhof haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Grünhofs zurückzuführen ist. Der Grünhof empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Geschäftsinhaltsversicherung / Elektronikversicherung).

§ 4 VERTRAGSSCHLUSS

  1. Mit der online Bestätigung der gewählten Leistung schließt die/der Nutzer*in verbindlich einen Vertrag ab. Der Vertragsschluss erfolgt online durch PDF-Generierung und ist durch den Grünhof per Emailbestätigung ohne Unterschrift gültig.
  2. Durch den Vertragsabschluss akzeptieren die Nutzer*innen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Grünhofs. Es besteht die Möglichkeit, diese durch die Nutzer*innen online auf der Internetseite des Grünhofs ( https://gruenhof.org/agbs-coworking/) bei bzw. vor Vertragsschluss auszudrucken.
  3. Es besteht kein Anspruch der Nutzer*innen auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Grünhof frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Mit Vertragsabschluss sichern die Nutzer*innen zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Nutzer*innen verpflichtet sich, die Änderung ihrer persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

§ 5 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

  1. Die Nutz*innen ermächtigen den Grünhof zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA Lastschrift. Die Nutzer*innen können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb der ersten Woche des Monats jeweils für den laufenden Monat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Die Rechnung ist als Vorabankündigung zu verstehen. Die Nutzer*innen sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, werden den Nutzer*innen pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 30€ netto in Rechnung gestellt, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Grünhof verursacht wurde.
  2. Die monatliche Vorauszahlung für Strom, Heizung und Betriebsnebenkosten der Teamspaces beträgt ca. 5% einer Monatskaltmiete und kann bei Bedarf vom Grünhof angepasst werden. Die Nutzer*innen erhalten eine Abrechnung jährlich spätestens zum 31.12. die auf Grundlage von Ablesung (Strom & Heizung) und Umlegung auf die Anzahl an Arbeitsplätzen im Teamspace (Betriebsnebenkosten) erstellt wird. 
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt online im Communitytool und ggf. via Email.

§ 6 DATENSCHUTZ

  1. Der Grünhof wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
  2. Die Nutzer*innen erklären ihr Einverständnis damit, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden.
  3. Den Nutzer*innen steht das Recht zu, ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Grünhof verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des/der Nutzer*in (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmeregelungen).

§ 7 KÜNDIGUNGEN UND BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

  1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende für Flex-Coworking Nutzer*innen. Für Fix-Desk Nutzer*innen die beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Für Teamspace Nutzer*innen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.
  2. Für Corporate Coworking Mitgliedschaften gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
  3. Der Grünhof kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der/die Nutzer*in mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät, seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt oder den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den Nutzer*innen wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
  4. Die Vielzahl und die Besonderheit der Nutzung der Standorte Kreativpark Lokhalle, Grünhof Belfortstraße und Grünhof Augustinerplatz erfordert ein erhebliches Maß von wechselseitiger Rücksichtnahme und Toleranz der unterschiedlichen Nutzer*innen. Sollte es durch einzelne oder mehrere Nutzer*innen zu nachhaltigen Störungen (z.B. Lärm, Geruch, Smog usw.) kommen, so kann der Grünhof dies abmahnen und zur Beseitigung auffordern. Sollte eine solche Störung durch den/die Nutzer*in nicht abgestellt werden, so kann das entsprechende Vertragsverhältnis auch außerordentlich gekündigt werden.
  5. Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung so haftet der/der Nutzer*in bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit für den Ausfall der durch das Leerstehen der Räume entsteht.
  6. Nach Vertragsende streicht der Grünhof die genutzten TeamSpaces. Hierfür werden den Nutzer*in Pauschalen wie folgt in Rechnung gestellt.
    Pauschale für 2er Teamspace: 500€ netto / 4er Teamspace: 650€ netto / 5er Teamspace: 750€ netto / 6er Teamspace: 800€ netto / 8er Teamspace: 1000€ netto / 10er Teamspace 1.100€ netto.
    Jeder Mehraufwand, der z.B. durch Überstreichen farbiger Wandgestaltung entsteht, wird dem/der Nutzer*in zusätzlich in Rechnung gestellt.
    Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, zum Ende des Vertrags die genutzten TeamSpaces / FixDesks besenrein zu hinterlassen, sowie alle bereitgestellten Möbel und die Innenseiten der Fensterflächen mit geeignetem Reinigungsequipment zu säubern. Bei Nichteinhaltung wird der Mehraufwand, der dem Grünhof dadurch entsteht, dem/der Nutzer*in zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche von der/die Nutzer*in eingebrachten Gegenständen sind bei Auszug zu entfernen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden und / oder Inventar werden durch den Grünhof entfernt und dem / der Nutzer*in zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
  7. Der/die Nutzer*in hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel und Chipkarten an den Grünhof bis spätestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit bzw. bei Vertragsänderung zurück zu geben. Kommt der/die Nutzer*in dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so wird der Grünhof dem/der Nutzer*in den Austausch der betroffenen Schlösser und die Deaktivierung der Chipkarten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 50€ pro Schlüssel / Chipkarte in Rechnung stellen.
  8. Gibt der/die Nutzer*in den Arbeitsplatz nicht bei Vertragsende heraus, haftet er gegenüber dem Grünhof für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

  1. Der Grünhof darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit den Nutzer*innen, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich zu halten. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der/die Nutzer*in das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Der Grünhof stellt den Nutzer*innen Einrichtung und technische Gegenstände (z.B. Flatscreens, Projektoren) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Nutzung zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem/der dafür verantwortlichen Nutzer*in berechnet.
  3. Beim Betrieb des Kreativpark Lokhalle kann der Grünhof auf keine eigenen Erfahrungen zurückgreifen, sodass dieses Vorhaben mit einer Reihe von Risiken behaftet ist. Der/die Nutzer*in weiß, dass die Halle außerhalb der Container nicht klimatisiert werden kann. Die Büroflächen können zudem nur über die Fenster und Türe belüftet werden. Der/die Nutzer*in erkennt an, dass diese Faktoren keine Grundlage einer Sonderkündigung oder Beitragsminderung sein können.

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Der/die Nutzer*in hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind (Ausnahme: die Teamspaces). Er/sie verzichtet wegen des ihm/ihr bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Der/die Nutzer*in erkennt an, dass sich der jeweils von ihm/ihr genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
  2. Das Kulturdenkmal Lokhalle wird in mehreren Bauabschnitten aufwändig und grundlegend saniert. Mögliche hieraus oder aus der Lage an den Bahngleisen resultierende Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Erschütterungen, Fassadenabdeckungen, Gerüst oder Sonstigem hat der/die Nutzer*in zu tolerieren. Durch die Baumaßnahmen oder die möglichen, vorstehend genannten Beeinträchtigungen bzw. deren direkten oder indirekten Auswirkungen begründen keinerlei Regressansprüche gegen den Grünhof auch nicht, den vereinbarten Beitrag zu mindern, oder eine Sonderkündigung geltend zu machen.
  3. In allen Fällen, in denen der Grünhof im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der Grünhof nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Grünhof fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  4. Der Grünhof übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den/die Nutzer*in. Der/die Nutzer*in ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Grünhof unterbleiben. Sofern der Grünhof von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat er das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer den Grünhof von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt dem Grünhof die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der Grünhof von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 10 VORSTEUERABZUG

Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, die Spaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grünhofs. Der Grünhof kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der/die Nutzer*in verpflichtet, Grünhof jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung des Grünhofs und/oder der Finanzverwaltung wird der/die Nutzer*in die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der/die Nutzer*in, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Grünhof behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Grünhof wird die Nutzer*innen über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung gelten die geänderten AGB als von den Nutzer*innen angenommen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Grünhofs, Freiburg im Breisgau
  4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

 

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