ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - COWORKING

Letzte Änderung: 27.11.2024

Gültig ab 01.12.2024

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Grünhof GmbH, (nachfolgend „Grünhof“) die diese gegenüber ihren Kunden*innen (nachfolgend Nutzer*innen) erbringt. Geschäftsbedingungen der Nutzer*innen, die von diesen AGB abweichen, haben ohne eine ausdrückliche Bestätigung durch den Grünhof keine Geltung.

Das Angebot richtet sich an Unternehmer*innen und juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Unternehmer*in ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Grünhof GmbH sind die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen sowie Aufbau und Pflege einer kreativen Gemeinschaft an den Standorten Kreativpark Lokhalle (Paul-Ehrlich-Straße 7, 79106 Freiburg im Breisgau; nachfolgend „Kreativpark Lokhalle“), Grünhof Belfortstraße (Belfortstrasse 52, 79098 Freiburg im Breisgau; nachfolgend „Grünhof Belfortstraße“), Grünhof Augustinerplatz (Augustinerplatz 2, 79098 Freiburg im Breisgau; nachfolgend "Grünhof Augustinerplatz") sowie ggf. weiteren von der Grünhof GmbH betriebene Standorten.

Voraussetzung für die Nutzung der Leistungen des Grünhofs ist eine Mitgliedschaft. Es kann zwischen verschiedenen Mitgliedschafts-Modellen gewählt werden. Die Leistungen umfassen die Nutzung der angemieteten Räume für Bürotätigkeiten, Möblierung, Empfang, Betreuung durch das Community Management und Internetnutzung sowie kostenpflichtige Nutzung der Druckerstationen. Der Grünhof erbringt darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen, die nicht in der Mitgliedschaft enthalten sind. Diese sind: Durchführung von Veranstaltungen, gastronomischer Service, Startupförderung sowie Beratung von Unternehmen und Organisationen.

Je nach gewählter Mitgliedschaft ist die Nutzungsmöglichkeit auf bestimmte Leistungen, Orte, Räume oder Zeiten beschränkt. Die vom jeweiligen Mitgliedschafts-Modell umfassten Leistungen sind im Folgenden näher beschrieben. Alle Mitgliedschaften sind personengebunden und sind nicht auf mehrere Personen aufteilbar.

Folgende Coworking-Mitgliedschaften werden angeboten:

  1. Tagesticket: Zugang für einen Tag zum gebuchten Standort, freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Tagestickets sind von Umbuchung und Stornierung ausgeschlossen. Tagestickets sind personalisiert und können nicht auf andere Personen übertragen werden. Vergünstigte Tagestickets im Rahmen einer Mitgliedschaft können nicht für externe Personen gebucht werden.
  2. Community FlexDesk Mitgliedschaft: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Au-gustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 1 Tag im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.
  3. Viertelzeit FlexDesk Mitgliedschaft: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augus-tinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 6 Tage im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Company-Tarif: 10%. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.
  4. Halbzeit FlexDesk Mitgliedschaft: Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augusti-nerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten für 12 Tage im Monat. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Company-Tarif: 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 1, bei Company-Tarif: 0. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.
  5. Vollzeit FlexDesk Mitgliedschaft: Unbegrenzter Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße mit eigenem Schlüssel. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Company-Tarif: 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 2, bei Company-Tarif: 0. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende.
  6. FixDesk Mitgliedschaft: Unbegrenzter Zugang zum gebuchten Standort mit eigenem Schlüssel. Zugewiesener Schreibtisch im geteilten FixDesk Bereich (Grünhof Augustinerplatz oder Kreativpark Lokhalle) mit abschließbarem Rollcontainer. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Company-Tarif: 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 2, bei Company-Tarif: 0. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende.
  7. Teamspace (2er, 4er, 5er, 8er oder 10er) Mitgliedschaft: Unbegrenzter Zugang zum gebuchten Standort, mit eigenen Schlüsseln entsprechend der Anzahl der Arbeitsplätze im Teamspace. Zugewiesener Büroraum mit entsprechender Anzahl an Arbeitsplätzen (Grünhof Augustinerplatz oder Kreativpark Lokhalle), offizieller Firmensitz mit Postfach. Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Rabatt auf Meetingräume: 50%, bei Company-Tarif: 10%. Inklusivstunden für kleine Meetingräume (bis 25qm) im Monat: 1 pro Arbeitsplatz, bei Company-Tarif: 0. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
  8. Alle unter 1.-7. aufgeführten Coworking-Mitgliedschaften können auch als Company-Tarif gebucht werden. Der Company-Tarif gilt, sofern ein Unternehmen Vertragspartner ist, für seine Mitarbeitenden die Kosten der Buchung trägt und es sich dabei um ein Unternehmen handelt, das mehr als 50 Mitarbeitende beschäftigt und/oder einen Jahresumsatz von mehr als €10 Mio. erwirtschaftet. Die unter 9. aufgeführten Mitgliedschaften gelten ausschließlich für solche größeren Unternehmen.
  9. COMPANY10 / COMPANY20 / COMPANY 30 / COMPANY 50 Mitgliedschaft: Je nach Produkt gültig für eine bestimmte Anzahl Coworking-Tage und Mitarbeitender pro Monat.
    COMPANY10: 10 Coworking-Tage pro Monat für bis zu 5 Mitarbeitende.
    COMPANY20: 20 Coworking-Tage pro Monat für bis zu 10 Mitarbeitende.
    COMPANY30: 30 Coworking-Tage pro Monat für bis zu 15 Mitarbeitende.
    COMPANY50: 50 Coworking-Tage pro Monat für bis zu 25 Mitarbeitende.
    Über ein vom Grünhof zur Verfügung gestelltes Online-Buchungstool können die Mitarbeitenden des jeweiligs buchenden Unternehmens Tag und Standort ihrer Nutzung auswählen. Zugang zu Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz und Grünhof Belfortstraße im Rahmen der Öffnungszeiten. Jede*r Mitarbeitende, der*die Coworking-Tage bucht, erhält Zugang zu allen Community Formaten, solange freie Plätze verfügbar. Freie Platzwahl im FlexDesk Bereich, „Clean Desk“ Policy. Rabatt auf Meetingräume: 10%. Unbegrenzte Laufzeit. Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende.
  10. Folgende Extras können optional zu den unter 3.-7. und 9. genannten Tarifen und Leistungen, vorbehaltlich Verfügbarkeit, gebucht werden: Schließfächer, 24/7-Zugang, offizieller Firmensitz mit Briefkasten, Konferenzräume, Veranstaltungsfläche.

Für die aufgeführten Mitgliedschaften gelten die folgenden Bedingungen:

  1. FlexDesk Arbeitsplätze befinden sich im innerhalb des Standorts frei zugänglichen FlexDesk-Bereich und sind ausgestattet mit Sitzgelegenheiten (Stuhl, Sofa, Sessel, o.ä.) und Arbeitstisch (Schreibtisch, Workbench, o.ä.), Internet (WLAN), Licht sowie Heizung und Strom. Ein Teil der FlexDesk Arbeitsplätze ist mit Monitoren ausgestattet, es besteht kein Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit Monitor. Da der Grünhof für FlexDesk Mitgliedschaften eine freie Platzwahl zwischen den Standorten gewährt, besteht keine Platzgarantie an einem bestimmten Standort. Die einzelnen Tage der FlexDesk Mitgliedschaften sind nicht auf halbe Tage oder Stunden aufteilbar. Zudem ist es nicht möglich, nicht genutzte Tage eines Monats auf den darauffolgenden Monat zu übertragen. Die Arbeitsplätze der FlexDesks müssen am Ende jedes Nutzungstages komplett geräumt werden („Clean Desk“ Policy).
  2. Die Nutzer*innen der Teamspaces sind für die Reinigung ihrer Büros selbst verantwortlich. Dies umfasst die Böden, Inventar, Scheiben innen sowie die Balkone, wenn vorhanden. Es besteht die Möglichkeit einen Reinigungsservice individuell dazu zu buchen. Die Reinigung der Außenscheiben wird einmal jährlich beauftragt und die hierfür anfallenden Kosten werden von der Grünhof GmbH übernommen. Die Personenangabe der Teamspaces beschreibt die maximale Anzahl inkludierter Vollzeitmitgliedschaften. Nicht genutzte Vollzeitmitgliedschaften verfallen und können nicht auf Folgemonate übertragen werden. Die Vollzeitmitgliedschaften sind nicht auf mehrere (Teilzeit) Personen aufteilbar. Jede weitere Person, die über die definierte Personenanzahl des jeweiligen Teamspace hinaus im Teamspace arbeitet, muss zusätzlich eine Community Mitgliedschaft abschließen. Teamspace Arbeitsplätze sind ausgestattet mit höhenverstellbarem Schreibtisch und Drehstuhl je Arbeitsplatz. Die Nutzung des Internets (WLAN) ist im Preis inbegriffen.

Alles was über die vom Grünhof gestellte Ausstattung hinaus geht, muss von den Nutzer*innen selbst beschafft werden.

Die vom Grünhof zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze dürfen nur für den bei Vertragsschluss von den Nutzer*innen gegenüber dem Grünhof bezeichneten Geschäftsbetrieb und in diesem Rahmen nur für den Zweck der Büronutzung verwendet werden. Eine Änderung der Art des Betriebes oder der Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grünhofs. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen schweren Vertrauensbruch dar und berechtigt den Grünhof zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

Enthält das gewählte Mitgliedschaftsmodell monatsweise Inklusivstunden für Meetingräume, sind diese nicht auf folgende Monate oder andere Personen übertragbar. Sie verfallen zum Monatsende.

Der Zugang zu den von der Grünhof GmbH betriebenen Standorten Kreativpark Lokhalle, Grünhof Augustinerplatz & Grünhof Belfortstraße ist für die Nutzer*innen während der allgemeinen Öffnungszeiten, Mo.-Fr. von 9:00-18:00 Uhr möglich. An gesetzlichen Feiertagen und zwischen 24.12. und 06.01. jeden Jahres ist Betriebsurlaub und damit sind die Standorte geschlossen und nur mit 24/7 Zugangsberechtigung nutzbar.

Nutzer*innen, die Extras wie 24/7-Zugang, Schließfach und Firmensitz mit Postfach gebucht haben, erhalten einen zu jedem dieser Services gehörenden Schlüssel. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich per Email zu melden. Die Nutzer*innen haben die ihm/ihr überlassenen Schlüssel vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit dem Grünhof schriftlich vereinbart ist. Die Nutzer*innen müssen bei Verlust für Ersatz und Sperrung der Schlüssel vollumfänglich aufkommen. Der Grünhof erhebt hierfür eine einmalige Gebühr von pauschal 50€ netto pro Schlüssel.

Die Internetnutzung unterliegt separaten Bedingungen, die hier eingesehen werden können: https://gruenhof.org/agb/agbs-coworking/internetnutzung/. Bei Vertragsabschluss werden diese Bedingungen automatisch Vertragsbestandteil.

§ 3 VERHALTENSREGELN

Nutzer*innen haben die Büros sowie das darin befindliche Inventar, hierzu zählen insbesondere Mobiliar und technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen haben die Nutzer*innen dem Grünhof unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzer*innen haften für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch sie, ihre Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung der Nutzer*innen in die Räumlichkeiten gelangten, verursacht werden. Die Nutzer*innen sind verpflichtet für die Zeit ihres Aufenthalts eine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen, die für Schäden am Gebäude, an der Einrichtung oder an Menschen aufkommt, die die Nutzer*innen selbst oder die auf Veranlassung der Nutzer*innen in den die Räumlichkeiten gelangte Dritter verschuldet wurden.

Im eigenen Interesse haben die Nutzer*innen mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte angemessen zu schützen. Mitgebrachte Gegenstände, Unterlagen oder Daten sind durch den Grünhof nicht gegen bspw. Feuer, Wasser, Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus versichert. Der Grünhof haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit eine Haftung nicht nach §9 besteht. Der Grünhof empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen (z.B. Geschäftsinhaltsversicherung / Elektronikversicherung).

Die Vielzahl und die Besonderheit der Nutzung der Standorte Kreativpark Lokhalle, Grünhof Belfortstraße und Grünhof Augustinerplatz erfordert ein erhebliches Maß von wechselseitiger Rücksichtnahme und Toleranz der unterschiedlichen Nutzer*innen. Sollte es durch einzelne oder mehrere Nutzer*innen zu nachhaltigen Störungen (z.B. Lärm, Geruch, Smog usw.) kommen, so kann der Grünhof dies abmahnen und zur Beseitigung auffordern. Sollte eine solche Störung durch den/die Nutzer*in nicht abgestellt werden, so kann das entsprechende Vertragsverhältnis auch außerordentlich gekündigt werden (s. dazu § 7).

§ 4 VERTRAGSSCHLUSS

Mit der Buchung des gewählten Mitgliedschafts-Modells in der Buchungsplattform des Grünhof gibt die/der Nutzer*in ein verbindliches Angebot auf einen entsprechenden Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung des Vertragsschlusses durch den Grünhof per Email. Dabei wird der/dem Nutzer*in ein PDF mit der Zusammenfassung des Vertragsinhalts übersandt.

Es besteht kein Anspruch der Nutzer*innen auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Grünhof frei, jedes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Mit Eingabe und Absendung der Daten im Rahmen der Buchung sichern die Nutzer*innen zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Die Nutzer*innen verpflichten sich, dem Grünhof jede Änderung ihrer bei der Buchung mitgeteilten Daten unverzüglich anzuzeigen.

§ 5 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Das für die jeweilige Mitgliedschaft und die Nutzung der Leistungen des Grünhof von den Nutzer*innen zu entrichtende Entgelt ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste.

Die Nutz*innen ermächtigen den Grünhof zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per SEPA Lastschrift. Die Nutzer*innen können die erteilte Einzugsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb der ersten Woche des Monats jeweils für den laufenden Monat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Die Rechnung ist als Vorabankündigung zu verstehen. Die Nutzer*innen sichern zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von  Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, werden den Nutzer*innen pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 7€ netto in Rechnung gestellt, es sei denn, die/der Nutzer*in hat die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht zu vertreten.

Die monatliche Vorauszahlung für Strom, Heizung und Betriebsnebenkosten der Teamspaces beträgt ca. 5% des vereinbarten Entgelts für die Mitgliedschaft und wird erstmals bei Vertragsschluss festgelegt. Die Vorauszahlung kann bei Bedarf, d.h. bei einer Änderung der Betriebskosten am jeweiligen Standort, mit angemessener Vorankündigung vom Grünhof angemessen angepasst werden. Die Nutzer*innen erhalten eine Abrechnung über die von der Vorauszahlung gedeckten Betriebskosten jährlich spätestens zum 31.12. des Folgejahres, die auf Grundlage von Ablesung (Strom & Heizung) und Umlegung auf die Anzahl an gebuchten Arbeitsplätzen (Betriebsnebenkosten) erstellt wird.

Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg, wobei der Versand über ein entsprechendes, vom Grünhof zur Verfügung gestelltes Online-Tool oder via Email erfolgen kann. Der/die Nutzer*in stimmt zu, die Rechnung ggf. auch in einem unstrukturierten Datenformat (z.B. PDF) zu erhalten.

§ 6 DATENSCHUTZ

Es gelten die Datenschutzhinweise des Grünhof, die unter https://gruenhof.org/datenschutz/ abrufbar sind.

§ 7 KÜNDIGUNGEN UND BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Die für das jeweilige Mitgliedschafts-Modell geltende Kündigungsfrist ergibt sich aus der Beschreibung in § 2, Ziff. 1-7 und 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Grünhof liegt vor, wenn der/die Nutzer*in an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen mit dem für die Mitgliedschaft zu entrichtenden Entgelt oder einem nicht unerheblichen des Entgelts in Verzug ist oder wenn der/die Nutzer*in in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit dem Entgelt in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das für zwei Monate zu entrichtende Entgelt erreicht. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung für den Grünhof liegt ferner vor, wenn der/die Nutzer*in sonstige wesentliche vertragliche Pflichten verletzt, im Rahmen der Nutzung der Leistungen des Grünhof gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstößt oder den Hausfrieden so nachhaltig stört, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Sofern es sich um eine Pflichtverletzung handelt, die abstellbar ist, ist die Kündigung erst nach fruchtlosem Ablauf einer vom Grünhof gesetzten angemessenen Frist zur Abstellung der Pflichtverletzung zulässig.

Der Grünhof ist bei Pflichtverletzungen der Nutzer*innen, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch berechtigt, als milderes Mittel zunächst vorübergehend vertragliche Leistungen auszusetzen oder einzuschränken, bis die Pflichtverletzung beseitigt ist.

Soweit nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich anders mitgeteilt, ist der Grünhof seinerseits selbst Mieter der Räumlichkeiten am jeweiligen Standort und ist daher zur außerordentlichen Kündigung der Vertrages ferner dann berechtigt, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den Nutzer*innen wegfällt, indem der Vermieter den Mietvertag mit dem Grünhof außerordentlich kündigt, ohne dass der Grünhof dies zu vertreten hat, oder innerhalb der Festmietzeit gem. § 111 S. 1 InsO, § 57 a S. 1 ZVG oder § 550 BGB ordentlich kündigt. Die Kündigung durch den Grünhof kann in diesen Fällen auf den Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags zwischen dem Grünhof und dessen Vermieter gekündigt werden.

Endet das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus einem von der/dem Nutzer*in zu vertretenden Grund, so haftet der/der Nutzer*in bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit für den Schaden der dem Grünhof durch das Leerstehen der Räume entsteht.

Nach Vertragsende erneuert der Grünhof soweit erforderlich den Anstrich der von der/dem Nutzer*in genutzten TeamSpaces. Die erforderlichen Kosten dafür trägt die/der Nutzer*in. Hierfür werden den Nutzer*innen Pauschalen wie folgt in Rechnung gestellt.

Pauschale für 2er Teamspace: 500€ netto / 4er Teamspace: 650€ netto / 5er Teamspace: 750€ netto / 6er Teamspace: 800€ netto / 8er Teamspace: 1000€ netto / 10er Teamspace 1.100€ netto.

Erheblicher Mehraufwand, der z.B. durch Überstreichen farbiger Wandgestaltung entsteht, wird dem/der Nutzer*in zusätzlich in Rechnung gestellt.

Der/die Nutzer*in verpflichtet sich, zum Ende des Vertrags die von Ihnen fest genutzten Räumlichkeiten und Flächen (TeamSpaces / FixDesks) besenrein zu hinterlassen, sowie alle bereitgestellten Möbel und die Innenseiten der Fensterflächen mit geeignetem Reinigungsequipment zu säubern. Bei Nichteinhaltung wird der Mehraufwand, der dem Grünhof dadurch entsteht, dem/der Nutzer*in zusätzlich in Rechnung gestellt. Sämtliche von der/die Nutzer*in eingebrachten Gegenständen sind bei Auszug zu entfernen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Wänden und / oder Inventar werden durch den Grünhof entfernt und dem / der Nutzer*in die dafür erforderlichen Kosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten, maximal jedoch EUR 100 pro Fall, in Rechnung gestellt.

Der/die Nutzer*in hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften, Schlüssel und Chipkarten an den Grünhof bis spätestens zum letzten Tag der Vertragslaufzeit bzw. bei Vertragsänderung zurück zu geben. Kommt der/die Nutzer*in dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so wird der Grünhof dem/der Nutzer*in die erforderlichen Kosten für den Austausch der betroffenen Schlösser und die Deaktivierung der Chipkarten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von EUR 50 pro Schlüssel / Chipkarte in Rechnung stellen.

Gibt der/die Nutzer*in den Arbeitsplatz bei Vertragsende nicht heraus, so hat er das vereinbarte Nutzungsentgelt solange weiter zu entrichten, bis die Herausgabe erfolgt ist. Hat der/die Nutzer*in oder ein Erfüllungsgehilfe der/des Nutzers*in die Nichtherausgabe zu vertreten, haftet der/die Nutzer*in gegenüber dem Grünhof für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des mit der/dem Nutzer*in vereinbarten Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 8 VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

Der Grünhof darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener vorheriger Ankündigung, unter Rücksichtnahme auf die Belange der Nutzer*innen, jederzeit vornehmen. Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall zugänglich zu halten. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner vorherigen Ankündigung.  Der/die Nutzer*in hat solche erforderlichen Maßnahmen entschädigungslos zu dulden und darf ihretwegen das Nutzungsentgelt nicht mindern, sofern dadurch die Nutzung nicht ganz ausgeschlossen ist.

Der Grünhof stellt den Nutzer*innen Einrichtung und technische Gegenstände (z.B. Flatscreens, Projektoren) sowie sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Nutzung zur Verfügung. Der/die Nutzer*in hat die Einrichtung und technische Gegenstände bei Übergabe auf etwaige Mängel zu untersuchen und solche ggf. unverzüglich dem Grünhof anzuzeigen. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Bei Beschädigung oder Zerstörung wird dem/der dafür verantwortlichen Nutzer*in der dadurch entstandene Schaden berechnet, es sei denn der/die Nutzer*in oder seine/ihre Erfüllungsgehilfen hätten den Schaden nicht zu vertreten.

Beim Standort Kreativpark Lokhalle ist Teil der Vereinbarung mit dem/der Nutzer*in, dass die Halle außerhalb der Container nicht klimatisiert werden kann. Die Büroflächen an diesem Standort können zudem nur über die Fenster und Türe belüftet werden. Der/die Nutzer*in erkennt an, dass diese Faktoren keine Grundlage einer Sonderkündigung oder Entgeltminderung sein können.

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Der/die Nutzer*in hat vor Vertragsschluss die Gelegenheit, die Räumlichkeiten und ihre Ausstattung eingehend zu besichtigen und deren Funktionsfähigkeit und -tauglichkeit zu prüfen. Er/sie hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind (Ausnahme: die Teamspaces). Etwaige Mängel müssen dem Grünhof unverzüglich mitgeteilt werden. Der Grünhof haftet nicht verschuldensunabhängig wegen bereits bei Vertragsschluss vorhandener Mängel. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.

Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Grünhof nur, soweit ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die jedoch, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,  auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Der/die Nutzer*in ist selbst dafür verantwortlich, dass im Rahmen der Tätigkeiten des/der Nutzer*in oder seiner/ihrer Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenschutz-rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen eingehalten werden und im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Grünhof jegliche Rechtsverstöße unterbleiben. Verstößt der/die Nutzer*in schuldhaft gegen vorstehende Pflicht, hat er/sie den Grünhof von jeglichen dadurch entstehenden und im Zusammenhang damit geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen und dadurch entstehende Kosten zu ersetzen. Der Nutzer ersetzt dem Grünhof in diesem Fall auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung oder -verteidigung.

§ 10 VORSTEUERABZUG

Der/die Nutzer*in ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art der Tätigkeit der Nutzer*innen, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grünhofs. Der Grünhof kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der/die Nutzer*in verpflichtet, Grünhof jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung des Grünhofs und/oder der Finanzverwaltung wird der/die Nutzer*in die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der/die Nutzer*in, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Der Grünhof behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den/die Nutzer*in nicht zumutbar. Der Grünhof wird die Nutzer*innen über Änderungen der AGB in Textform rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der/die Nutzer*in nicht innerhalb von 2 Wochen nach Benachrichtigung in Textform, gelten die geänderten AGB als von der/dem Nutzer*in angenommen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Der Gerichtsstand ist der Sitz des Grünhofs, Freiburg im Breisgau

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